Kauf einer Wohnung, Immobilienkauf und Finanzierung
Bei Grundstücksgeschäften, also insbesondere dem Kauf einer Wohnung oder dem Kauf eines Grundstücks, ist die Mitwirkung einer Notarin/eines Notars im Gesetz vorgeschrieben, damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten und Risiken vermieden werden. Die Notarin sorgt im Rahmen der Beurkundung für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden. Sie besorgt mit ihrem Team die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Besondere Expertise hat Notarin Dr. Leinemann in der Erstellung von Erbbaurechtsverträgen. Sie wird auch die geeigneten Finanzierungsregelungen in den Vertrag aufnehmen und beurkundet die zur Absicherung dienenden Grundpfandrechtsbestellungen (Grundschuld oder Hypothek).