Ehe, Partnerschaft und Familie
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, ist eine wichtige Entscheidung. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen z.B. zum beiderseitigen Vermögen, der gegenseitigen Haftung und Absicherung auf. Auch Rechte und Pflichten bezüglich gemeinsamer Kinder sind zu bedenken. Internationale Verbindungen sind rechtlich besonders anspruchsvoll. Das Gesetz bietet Möglichkeiten für individuelle Vereinbarungen, um selbständig die passenden Regelungen zu wählen. Die Notarin kann als unparteiische Beraterin die notwendigen gesetzlichen Kenntnisse vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Die Notarin verhilft den Partnern zu einer maßgeschneiderten rechtlichen Lösung für ihre persönliche Lebenssituation.