Erben und Vererben
Die Erbschaft zu regeln ist keine Frage des Alters. Wer verantwortungsvoll ist, regelt frühzeitig und vorsorglich den Fall, dass ihm unverhofft etwas zustößt. Jeder hat die Möglichkeit, anhand eines Testaments oder eines Erbvertrags seine Erben selbst zu bestimmen und seinen Nachlass zu regeln, teilweise auch in Modifikation der gesetzlichen Erbfolge. Die Notarin kann hier umfassend beraten. Ohne eine Verfügung von Todes wegen gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), was sich nicht unbedingt mit den Absichten des Erblassers decken muss. Auch kann eine Übertragung von Vermögen auf Nachkommen noch zu Lebzeiten in Vorwegnahme der Übertragung von Todes wegen aus vielfältigen Gründen gewünscht sein.