Gebühren

Notarinnen und Notare erhalten für ihre Amtstätigkeit in ganz Deutschland einheitliche, gesetzlich fest fixierte Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, Stand 2021). Jede/r darf sich seine Notarin frei wählen, so dass in Berlin z. B. alle Grundstücksgeschäfte beurkundet werden können. Auf die Belegenheit des Grundstücks kommt es nicht an.