Gründung von Gesellschaften, Firmen- und Vereinen
Die Gründung einer UG haftungsbeschränkt, einer GmbH, einer KG, einer GmbH & Co. KG, einer AG oder einer OHG sowie die Eintragung eines Kaufmanns oder eines Vereins muss notariell begleitet werden. Die Anmeldungen aller eintragungspflichtigen Tatsachen und Änderungen beim Handels- und Vereinsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Die Notarin formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung. Sie berät über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergergericht.